Johannes Heinrichs:
Der vierfache
Pfad
Das ganzheitliche Paradigma von Gesellschaftsreform
ganzes Buch
im PDF-Format (noch nicht verfügbar)
in:
Der 3. Weg – Februar 1999
Ökonomie als
Schicksal?
In seiner Erfurter
Begegnung mit Goethe (1808) bemerkte Napoleon zum Thema Schicksal: «Was
will man jetzt mit dem Schicksal, die Politik ist das Schicksal»
(Goethe, Hamburger Ausgabe, Bd. X, 546). So sprach ein begnadeter Machtpolitiker.
Ein vom Religiösen als dem Wichtigsten im Leben durch-drungender
Mensch oder gar ein religiöser Fundamentalist würde damals
wie heute zweifellos geantwortet haben: «Das Schicksal, das ist
nur ein Ausdruck für Gottes Vorsehung. Das Wichtigste, auch für
die Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten, das ist das Verhältnis
der Menschen zu Gott, eben das Religiöse.»
Ein solcher Mensch
würde wohl die verlorene Einheit von Religion und Politik, vielleicht
unter der heute vielfach zu hörenden Bezeichnung «Werteverlust»,
als das Grundübel beklagen. Ein Künstler und Kul-turmensch
wie Goethe, Bewunderer und zugleich Antipode Napoleons, würde eher
sagen: Das für das Schicksal der Allgemeinheit Wichtigste, das
ist die Entfaltung einer wahrhaft menschlichen Kultur aufgrund der ’Freiheit
des Geisteslebens‘ – ein Ausdruck, mit dem Rudolf Steiner
nach dem 1. Weltkrieg sein Hauptanliegen gekennzeichnet hat, wobei er
allerdings Kultur und Religion kaum unterschied. Beide waren für
ihn untrennbare Äußerungen des «Geisteslebens».
Silvio Gesell und
Karl Marx – wenn es mir erlaubt ist, beide einmal in einem Atemzuge
zu nennen – würden beide antworten: «Die wirtschaftliche
Basis mit dem Geldsystem bestimmen heute das Schicksal der Völker.»
Wenn es gelänge, hier eine grundlegende Veränderung herbeizuführen,
dann wäre das öffentliche Schicksal in positivem Sinne gewendet.
Alles andere ergäbe sich daraus von selbst. Viele Leser des «3.
Weges» werden darin ihre eigene Einstellung wiedererkennen.
Man hat dieser Sichtweise,
meist im Hinblick auf Karl Marx oder – was bei weitem nicht dasselbe
ist – auf den leninistisch-stalinistisch geprägten Marxismus,
das Etikett «Ökonomismus» gegeben. Freiwirtschaftler
müssen sich fragen, ob ihnen nicht auch vielfach zurecht dieses
Etikett angehängt wird. So fundamental wichtig die Reform des Geldsystems
ist – wäre mit ihr bereits die gesamte anstehende Gesellschaftsreform
geleistet? Wäre das ganze Haus der Gesellschaft mit der Sanierung
des Kellers, der Basis, in Ordnung gebracht?
Dazulernen ist schwer
Noch fundamentaler
ist nach der bloßen Möglichkeit einer Basissanierung allein
zu fragen: Ist die wirtschaftliche-monetäre Reform überhaupt
zu leisten, wenn nicht alle Ebenen des gesellschaftlichen Ganzen zugleich
berücksichtigt werden? Was läßt sich aus der traurigen
Tatsache lernen, daß die Freiwirtschaft nach fast einem Jahrhundert
keine reale gesellschaftliche Wirkung verbuchen kann (obwohl man eine
bewußt-seinsmäßige Wirkung heute anerkennen muß)?
Selbst dazulernen ist stets schwerer, als bloß die böse Welt
anklagen. Um so schwerer, wenn man wirklich schon etwas zu bieten hat.
Das Spezifische und der Blick aufs Ganze
Oft wird nach einer
Philosophie der Freiwirtschaft gefragt. Die Antwort, die ich hier versuchen
möchte, lautet zunächst negativ: Die Freiwirtschaft braucht
sich nicht mit einer überlieferten Weltanschauung (z. B. mit dem
Anarchismus Max Stirners oder mit der christlichen Religion oder etwa
mit der Anthroposophie Rudolf Steiners) zu identifizieren. Sie tut gut
daran, sich gerade nicht an eine bestimmte religiöse oder quasi-religiöse
Weltanschauung noch an eine bestimmte Kulturphilosophie noch an sonstige
politische Philosophien und Zielsetzungen zu binden, wie es immer wieder
versucht wurde. In diesem Sinne stimme ich meinem früheren Dis-kussionsgegner
Johannes Jenetzky (vgl. DDW 7-10/96) durchaus zu, daß die Freiwirtschaft
sich auf ihre «Essentialia» (umlaufgesicherte Indexwährung
und Vergemeinschaftung des Bodens) konzentrieren sollte.
Blick aufs Ganze nötig
Dennoch es ist unerläßlich,
daß sie gleichzeitig den «Blick aufs Ganze» (so der
Titel der Freiburger Lesertagung ´98) nicht verliert, also nicht
bei einem Ökonomismus stehen bleibt und damit bei der Illusion,
die Klärung der wirtschaftlichen Basis, des Geld- und Zinsproblems,
würde das Ganze der Gesellschaft automatisch in Ordnung bringen,
zumal wenn diese Klärung vorerst theoretischer Art ist und die
seit 70 Jahren so dringend ersehnte Verwirklichung an politischen, kulturellen
und religiös-weltanschaulichen Hindernissen scheitert.
An die Stelle solcher Illusion muß die Vision von einer freien
Gesellschaft treten, ohne vorschnelle Festlegungen auf weltanschaulicher,
kultureller und politischer Ebene. Statt dessen geht es darum, die vier
anfangs genannten Ebenen des «Schicksals» der Völker
grundsätzlich sozialtheoretisch zu unterscheiden und gleichzeitig
in Beziehung zu setzen. Wilhelm Schmülling hat die im folgenden
zu skizzierende Position am Ende der Freiburger Tagung treffend als
«neues Paradigma» zusammengefaßt.
Er sprach damit ein großes Wort gelassen aus. Nimmt man es ernst,
so geht es darum, an die Stelle der ökonomistischen Illusion das
Ganze der Gesellschaft so im Blick zu behalten, daß die von Außenstehenden
als sektiererisch empfundene Verengung auf ein einziges Allheilmittel
für alle Bereiche der Gesellschaft vermieden wird.
Zur Handlungs-Systemtheorie
An diese Grundlagen
kann ich hier nur flüchtig und umrißhaft erinnern, nachdem
sie in DDW 3/94 sowie zuletzt in meinem Buch «Sprung aus dem Teufelskreis»
allgemeinverständlich dargelegt worden sind.(Für wissenschaftliche
Ansprüche dort weitere Literaturangaben.) Der Akzent soll diesmal
vielmehr auf den praktischen Konsequenzen der Viergliederungs-Sicht
liegen. Wissenschaftlich begründet ist sie in einer Handlungs-Systemtheorie.Diese
umfaßt eine Typologie des menschlichen Handeln allgemein sowie
eine Stufung des sozialen Handelns in die Hauptstufen:
(1) physisches Behandeln,
instrumentales Handeln oder Güteraustausch,
(2) einseitig strategisch- zielorientiertes Handeln,
(3) kommunikatives, Gegensei tigkeit suchendes Handeln,
(4) metakommunikatives Handeln.
Das Stufungsprinzip
ist ein solches der praktisch-sozialen Reflexion,
d. h. der intentionalen Orientierung an dem Handlungen anderer. Handlungen
und insbesondere soziale Handlungen sind Reflexionsprozesse. Deshalb
bildet der Grad der Reflexivität den Unterscheidungsgrund der Handlungsstufen.
Die Gegenseitigkeit der Reflexion, die Verschränkung der Intentionen
der Handelnden, liefert zugleich das in der Sozialtheorie (Habermas-Luhmann-Debatte
seit Ende der siebziger Jahre) vermißte Prinzip des Übergangs
vom Handeln zum System quasi-kybernetischer Art. (Kybernetische Rückkoppelung
stellt eine physische Analogie zur Reflexion dar.) Ich spreche wegen
dieser gar nicht zu überschätzenden Bedeutung des Reflexionsprinzips
für alles, was aus menschlichem Bewußtsein und Handeln hervorgeht,
auch von einer Reflexions-Systemtheorie. Die Vierfach-heit ist letztlich
eine Gesetzmäßigkeit der menschlichen und zwischen-menschlichen
Reflexion. Die oben genannten Handlungsstufen formen sich nun in einem
Staat als dessen (mehr oder minder deutlich differenzierte) Subsysteme
aus:
Wann droht Teufelskreis?
Selbstverständlich
ist das Bild eines Hauses zu statisch, um die Wechselbeziehungen zwischen
den Systemebenen und zwischen deren Unterabteilungen1 adäquat wiedergegeben
zu können. Die Systemebenen bilden zugleich einen Kreislauf –
sei es einen heilen oder einen Teufelskreis. Jedes dieser Subsysteme
muß stets als Funktion des Ganzen berücksichtigt werden (Integrationsprinzip),
differenziert sich aber in einer modernen Gesellschaft – mehr
oder minder konsequent – real von den anderen (Differenzierungsprinzip).
Nur durch Differenzierung der Systemebenen ist Integration, gemeinsame
Freiheit, unter den modernen Bedingungen von individueller Freiheit
möglich.
Fehlende Differenzierung
Das Viergliederungs-Postulat
bedeutet nun, der faktisch latent vorhandenen Differenzierung konsequent
durch Institutionen Rechnung zu tragen, so daß die unheilvolle,
scheinbar natürwüchsige Prägung des sozialen Ganzen von
unten nach oben, also von der Wirtschaft über die Politik in den
«Überbau», umgekehrt wird zu einer vernunftbestimmten
Regulierung von oben nach unten: von den Grundwerten über die kulturellen
Werte zu den politischen Zielsetzungen bis zu den wirtschaftlichen Zielen
und Mitteln.
In gewissem Sinn stellt dieses Postulat die radikale Umkehrung der ökonomistischen
Sicht dar, jedoch keine symmetrische Umkehrung, weil jedem Subsystem
zugleich ausdrücklichst seine Eigengesetzlichkeit zugestanden wird.
Dem Materialismus der ökonomistischen Sicht wird dadurch kein neuer,
einseitiger Idealismus entgegengesetzt.
Wir brauchen jeweils fachkompetente, unabhängig voneinander gewählte
Parlamente und Exekutivorgane für jede Systemebene: ein Wirtschaftsparlament,
diesem übergeordnet (rahmensetzend, nicht etwa planwirtschaftend)
das im engeren Sinn politische Parlament, diesem durch Rahmenkompetenzen
übergeordnet ein Kulturparlament sowie eine diesem nochmals übergeordnete
Grundwerteversammlung.
Strukturale Theorie statt Weltanschauung
Die Viergliederungstheorie
will den geordneten Blick aufs soziale Ganze anbieten, nicht im Sinne
einer bestimmten weltanschaulichen Philosophie, die sich etwa als «die
Philosophie der Freiwirtschaft» ausgeben will, sondern im Sinne
eines methodischen Strukturdenkens, welches den Blick aufs Ganze aus
Gründen ordnet und dynamisiert. Ich bin mir bewußt, daß
mit solch einem strukturalen Ganzheitsdenken auch inhaltliche Positionen
verbunden sind, zum Beispiel die Interpretation der vierten Ebene des
menschlichen Bewußtseins wie der Gesellschaft als religiös,
als Sinn-Offenheit für dasGanze.
Solche Positionen lassen sich aber diskursiv (im Sinne von argumentativ,
nicht im Sinne des derzeitigen vieldeutigen Modegeschwätzes von
«Diskurs») aufweisen und sind keine Glaubenspositionen (trotz
Offenheit für möglicherweise durch besondere Erfahrung oder
Botschaften begründete Glaubenspositionen).
Der Relativismus, der behauptet, es gebe kein wissenschaftlich begründetes
Ganzheitsdenken, ist selbst Funktion unseres sozialen Durcheinanders.
Relativismus/Skeptizismus und Autoritätshörigkeit/Dogmatismus
reichen sich die Hände zu gemeinsamer Abwehr des vernünftig
Erkennbaren (wie schon Kant beklagte).
Diese Strukturtheorie steht – trotz ihrer wissenschaftlichen Ansprüche
und vieler hier unausgeschöpfter Aspekte – mit dem gesunden
Menschenverstand im Bunde, der da sagt: Ich wußte schon ohne komplizierte
Reflexions-Systemtheorie, daß es eine wirtschaftliche, eine politische,
eine kulturelle und eine weltanschaulich-religiöse Ebene der Gesellschaft
gibt und daß sie auf keine einzige Ebene allein zurückzuführen
sind. (2) Ist das für unsere Politiker etwas Neues? Es könnte
sein. Denn das Alltagswissen ist nicht schon durchdachtes Wissen, aus
dem allgemeinverbindliche, praktische Konsequenzen gezogen werden können.
Silvio Gesells Einsichten über die kapitalistische Geldwirtschaft,
in zeitgemäßer Form und mit aktuellen statistischen Daten
präsentiert etwa bei Helmut Creutz, sind so einleuchtend, daß
man sich fragt, warum sie nicht zum Wohle aller (außer der wenigen
Überprivilegierten) verwirklicht werden. Es kann nicht an den hier
und da diskutablen Einzelheiten der Währungstechnik liegen.
Heldenverehrung allein führt nicht weiter
Es geht auch nicht
darum, wieweit Gesells Einsichten völlig originell sind, und ob
er das Jahrhundert-, gar Jahrtausendgenie war, zu dem manche ihn hochstilisieren
wollen. Solcher Geniekult scheint mir meist der Versuch einer Kompensation
der tatsächlichen und permanenten gesellschaftlichen Frustration
der Freiwirtschaftler zu sein. Er kommt nur bei wenigen positiv an und
weckt bei den meisten verständliche Widerstände (weshalb ein
Helmut Creutz sich von solcher Heldenverehrung wohlweislich fernhält).
Er führt nur zu unfruchtbaren Auseinandersetzungen wie derjenigen
um den abstrusen «Faschismus»-Vorwurf an Gesell. Selbstverständlich
ist es notwendig und verdienstvoll von Werner Onken wie von Klaus Schmitt,
sich mit dergleichen auseinanderzusetzen, wenn es nun einmal im Raum
steht (Klaus Schmitt, Entspannen Sie sich, Frau Ditfurth!). Auch ist
für unsere heutige Situation nicht mehr unmittelbar entscheidend,
was in der Auseinandersetzung Silvio Gesells mit Karl Marx sowie zwischen
Freiwirtschaftlern und «Marxisten» schiefgelaufen ist (vgl.
Kap. 11 von «Sprung aus dem Teufelskreis»), wenngleich dies
immer noch in das leider grundlegend gestörte Verhältnis der
politischen Linken zur Freiwirtschaft nachwirkt.
Kurzschluß zwischen Ökonomie und Religion?
Die sachlichen Argumente
müssen sprechen. Ersetzt man sie durch Personenkult, kommen mit
Recht auch die Defizite in Silvio Gesells Schriften zur Sprache. So
hat sich Gesell in seiner Schrift «Der abgebaute Staat»
(1927) meines Erachtens nicht als großer Gesellschaftsdenker ausgewiesen,
weil gerade darin ein Ökonomismus zum Ausdruck kommt: Es genüge
die Bereinigung des Geld- und Wirtschaftssystems. Den Rest, die rechtlich-politische
Sphäre, kann im Grunde das «Faustrecht» besorgen. Solche
Irrtümer steigern zwar nicht Gesells Ansehen unter Sozialwissenschaftlern,
doch tun sie dem, was er wirklich zu sagen hatte, wenig Abbruch –
vorausgesetzt, man erkennt und anerkennt das Defizit, das sich geschichtlich
leider in der Freiwirtschaftsbewegung fortpflanzte.
Auf der anderen Seite appelliert Gesell freilich in derselben Schrift
an die Einsicht der christlichen Abgeordneten bzw. ihrer Kirchen –
als wären diese die unmittelbar für Politik, näherhin
Wirtschaftspolitik kompetenten, legitimierten und unbefangenen Instanzen.
Hier haben wir das ganze Problem des Verhältnisses von Wirtschaft,
Politik (im engeren Sinn) und Weltanschauung/Grundwerte vor uns, wenngleich
in damals bis heute ungeklärter Form.
Klerikalismus als Kurzschluß
Der Kurzschluß
zwischen Ökonomie und Religion wäre unter modernen Bedingungen
(der an sich schon stattgefundenen, nur noch nicht konsequent durchgeführten
Differenzierung der Systemebenen) ein
unheilvoller Klerikalismus, von dem wir auch unter den gegenwärtigen
Bedingungen staatskirchenartiger Privilegien für die großen
Kirchen keineswegs frei sind.
Zur weltanschaulichen Grundwerte-Ebene
Staatskirchenartige
Privilegien bilden das Gegenteil von demokratischer Regelung der religiös-ethischen
Grundwerte. Gemeint ist nicht etwa eine mehrheitliche Abstimmung über
religiöse Wahrheitsfragen, sondern die Bildung eines demokratischen
Konsenses über das, was an gemeinsamen Grundwerten des Gemeinwesens
– bei religiös-weltanschaulichem Pluralismus – von
der großen Mehrheit anerkannt werden kann. Dies ist viel mehr,
als einerseits religiöse Fundamentalisten und mildere Vertreter
alleinseligmachender Positionen (die über Grundwerte und ihre Auslegung
mittelalterlich verfügen wollen) wie anderseits solche «postmodernen»
Pluralismusvertreter anerkennen wollen, die meinen, ein modernes Gemeinwesen
brauche keine gemeinsam anerkannten Grundwerte. Das Gegenteil ist der
Fall. Die unantastbare Würde des Menschen, die zu achten und zu
schützen die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist (GG Art.
1,1), stellt letztlich einen religiösen und religiös begründeten
Grundwert dar.
Das Problem mit den aus ihr folgenden Grundrechten der Persönlichkeit,
zum Beispiel auch dem Recht auf Arbeit (als Bestandteil der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte von 1948 auch zum deutschen Grundgesetz
gehörig), besteht darin, daß sie nicht wirksam durchgesetzt
werden können.
Beim «Recht auf Arbeit» geht es um den unbedingt zu achtenden
Vorrang des Menschen vor dem nur scheinbar auch arbeitenden Kapital
und seinen Maschinen. Dieses und manche andere Persönlichkeitsrechte
können aber nicht effektiv durchgesetzt werden, weil wir keine
Grundwerteversammlung haben, die Rahmenrichtlinien an die ihr untergeordneten
parlamentarischen und exekutiven Ebenen des Gemeinwesens bindend weitergeben
könnte. Der sogenannte "Werteverfall", über den
die undemokratisch überprivilegierten Kirchen am meisten klagen,
ist nicht in einem Mangel des moralischen Bewußtseins der großen
Mehrheit der Bevölkerung begründet, sondern in der mangelnden
Durchsetzbarkeit von Grundwerten in demokratischen Verfahren.
Sie werden aber nicht durchsetzbar sein, solange unser Gemeinwesen nur
Wahlen für den scheinbaren Allround-Politiker kennt, nicht aber
spartenspezifische, besser ebenenspezifische Beauftragung (3) von anerkannten
Fachleuten für jede Ebene des sozialen Systems. Die nicht bloß
in menschlich-egoistischen Klugheitsregeln (modischerweise oft «anthropozentrisch»
genannt (4), als sei der Mensch auf Raubtierverhalten festgelegt), sondern
in der Anerkennung von religiös-ethischen Grundwerten begründete
Eigenwürde und Eigenwerte der Tiere, Pflanzen und Landschaften
bleiben bloße Theorie und ein fortwährender Skandal in einer
angeblich aufgeklärten Gesellschaft, solange nicht ein Grundwerteparlament
zumindest den jeweiligen Minimalkonsens der Bevölkerung artikulieren
und in rechtlich wirksamen Rahmenrichtlinien durchsetzen kann.
Umwelt als sittliche Frage
In der ganzen ökologischen
Frage, nicht allein einer materiellen Überlebensfrage der Menschheit,
sondern einer Frage ihres sittlichen Selbstrespektes, verbinden sich
religiös fundierte Letztwerte und Grundwerte des Gemeinwesens unmittelbar
mit wirtschaftlichen Fragen, ebenso wie bei dem erwähnten Recht
auf Arbeit. Da es sich um Grundwerte handelt, ist jedoch keineswegs
die Wirtschaftspolitik allein dafür zuständig. Diese hätte
vielmehr die bindenden Vorgaben des Grundwerte-Parlaments zu realisieren.
Dann käme die Diskussion auf den Tisch, ob und mit welcher Wirtschaftsordnung
solche Grundrechte realisierbar sind.
Statt effektiver Durchsetzung konsensfähiger Grundwerte ergeht
man sich heute in einem florierenden ideologischen Ethik-Boom: in Individual-Ethik
für alle Lebenslagen und Berufsrollen: Dem einzelnen wird appellierend
angelastet, was gesamtgesellschaftlich-strukturell nicht geleistet wird.
Das Natur und soziale Gerechtigkeit verheerende Finanzsystem bildet
nur ein Hauptbeispiel für diese «ethische» Ablenkungs-Ideologie.
Es wird geflissentlich übersehen, daß der gegenwärtige
Kapitalismus ein Religionsersatz, ja eine Pseudo-Religion darstellt,
gegen deren systemische Allgegenwart die ethischen Ermahnungen und Verhaltensregeln
für die einzelnen nicht allein machtlos sind, sondern Ablenkungsfunktion
haben. Das wichtigste ethische Postulat an den einzelnen (ohne den sich
freilich nichts bewegt) ist heute das Durchschauen der großen
Zusammenhänge durch unbestechliche, denkende wie fühlende,
Wahrheitsliebe. Keine Religion und Ethik ist höher als die Wahrheit,
die freilich niemand ein- für allemal gepachtet hat, deren Erkenntnis
jeder/jede sich freilich etwas kosten lassen muß.
«Freiheit des Geisteslebens» auf der kulturellen Ebene
Andere Grundwerte
rechtlich verbindlich zu setzen, hätte zunächst «nur»
kulturelle Folgen, zum Beispiel das Verbot unnötiger Gewaltdarstellungen
in den öffentlichen Medien, auf internationaler Ebene die effektive
Unterbindung von Kinderpornographie im Internet sowie auf nationaler
Ebene die Durchsetzung effektiver Freiheit der Wissenschaft von konfessioneller,
politischer und wirtschaftlicher Bevormundung, jedenfalls in ihrer nicht
transparenten, unkontrollierbaren Form. Dies betrifft bereits die kulturelle
Ebene sowie die Kompetenz eines von den anderen Ebenen, besonders von
der Machtpolitik und von wirtschaftlichen Einflußnahmen freien
Kulturparlamentes.
Was einseitige Apologeten der freien Martwirtschaft – die ohnehin
unter den Bedingungen des gegenwärtigen Geldsystems eine «fromme»
Fiktion zur ideologischen Verschleierung des Bestehenden darstellt –
gern übersehen, ist die Tatsache, daß große Teile des
nationalen Kulturlebens keineswegs marktwirtschaftlich, sondern staatlich
organisiert und subventioniert sind: vor allem der überwiegende
Teil des Universitäts-, Forschungs- und Schulwesens, von der Subventionierung
bestimmter Kunstsparten zu schweigen. Es kann hier nicht diskutiert
werden, wieweit in einer wirklich befreiten Marktwirtschaft auch diese
Kulturbereiche marktwirtschaftlich organisiert werden könnten,
ohne Schaden zu leiden. Jedenfalls, noch weniger als im rein wirtschaftlichen
Bereich kann und darf dies ohne staatliche Rahmengesetzgebung geschehen.
Der moderne Staat muß wesentlich auch Kulturstaat sein. Das hat
mit einer Verplanung des frei-gesellschaftlichen Kulturlebens nichts
zu tun, viel weniger als unter den derzeitigen Bedingungen der wirtschaftlich
und machtpolitisch dominierten Kultursteuerung. Kultur ist nicht nur
in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern bis weit
ins Schul- und sogar Wissenschaftssystem hinein vom Proporz der Konfessionen
sowie der universal zuständigen Parteien und ihren scheinbar universal
gebildeten und kompetenten (unter macht-politischem Gesichtspunkt gewählten)
Abgeordneten abhängig.
Kulturparlament ist nötig
Die öffentliche
Verantwortung des wissenschaftlichen und pädagogischen Systems
soll keineswegs geleugnet werden. Gefordert werden muß vielmehr
eine spezifisch kulturpolitische Beauftragung von dafür kompetenten
Abgeordneten, die somit auch eigene Verantwortung vor dem Wähler
haben. Die Riesen-summen, die von Bund und Ländern (deren Kulturhoheit
nur ein schwacher Abglanz der hier geforderten Ausdifferenzierung des
kulturellen Bereichs darstellt, weil die Länderparlamente ebenso
undifferenziert politische Versammlungen bilden wie der Bundestag!)
liefern nur die eine Argumentationsschiene für die Notwendigkeit
demokratischer Transparenz. Die andere besteht in der notwendigen qualitativen
Unabhängigkeit des wissenschaftlichen, pädagogischen und publizistischen
Prozesses.
Ohne «Freiheit des Geisteslebens», wie sie von der anthroposophischen
«Dreigliederungsbewegung» seit über 70 Jahren gefordert
wird (wenngleich nicht mit einem gesamtsystemischen, institutionell
wirksamen Konzept und ohne die nochmals für eine weltanschaulich
pluralistische Gesellschaft unerläßliche Unterscheidung von
religiöser Weltanschauung und Kultur, von religiösen Letztwerten
und kulturellen Werten), ist keine befriedigende Weiterentwicklung der
Demokratie möglich. Über die unsachgemäße Vermachtung
von Wissenschaft und Schule und deren verheerende Folgen für die
Bewußtseinsevolution der Menschen wäre vieles zu berichten.
Staatliche Beaufsichtigung des Schulwesens macht nur guten Sinn, wenn
es der Kulturstaat als solcher ist, gestützt auf ein unabhängiges
Kulturparlament, das diese Aufsicht ausübt, indem es gerade die
freien gesellschaftlichen Kräfte schützt. Die Ausdifferenzierung
der kulturstaatlichen Ebene könnte – scheinbar paradoxerweise
– in ganz anderem Maße «Bildungsfreiheit» gewähren,
als dies unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen, machtpolitischen
und konfessionellen Zwängen möglich, ja vorstellbar ist. «Die
Bildungsfreiheit ist die Grundlage für Geistes-, Gewissens-, Religions-,
Informations- und Pressefreiheit. Ihre Realisierung ermöglicht
eine freie Wirtschaftsordnung, die ökologisch und sozial ist und
der gesamten Menschheit zu ihrem Wohl verhilft.» (B. Bartmann)
(5)
Mit diesen Worten wird also der Ermöglichungs-Zusammenhang zwischen
freier Wirtschaft und freier Bildung umgekehrt gesehen als von den meisten
Freiwirtschaftlern. Beide Sichtweisen sind aber richtig, solange sie
nicht jeweils einseitig verabsolutiert werden: Die verbreitete Einsicht
in Zusammenhänge der «natürlichen Wirtschaftsordnung»
würde Bildungsfreiheit voraussetzen – und letztere umgekehrt
die Freiheit von der monetären Dominanz über das Kultursystem
via Politik.
Daß es sich um wechselseitige Bedingungszusammenhänge handelt,
daß der Weg zur vollständigeren Realisierung eines wirklich
demokratischen und pluralistischen Gemeinwesens selbst ein pluraler,
nämlicher vierfacher ist, dies stellt das praktisch-politische
Grundanliegen in meiner Sicht von «Viergliederung des sozialen
Systems» dar.
Politik im weiteren und engeren Sinne
Dabei ist ein weiter
Politik-Begriff von der politischen Ebene im engeren Sinn zu unterscheiden.
In weiterer Bedeutung umfaßt das Politische alle Kanalisierung
von Macht (möglichst) durch Recht, und da ein moderner Staat primär
im Recht begründet ist (der Begriff des Rechtsstaats, im Unterschied
zum traditionellen, religiös begründeten, theokratischen Staat
«von Gottes Gnaden»), umfaßt also die mehr oder weniger
rechtliche Gemeinwesenorganisation alle vier Ebenen. In der engeren
Bedeutung bildet die Politik jedoch nur eine, nämlich die strategisch-machtmäßige
Organisationsebene des Gemeinwesens, das zweite Subsystem des Ganzen.
Heutige Allround-Politiker müssen sich an den Gedanken gewöhnen,
daß sie zwar das Ganze des (kommunalen, staatlichen bzw. überstaatlichen)
Gemeinwesens zu organisieren haben, jedoch so, daß sie die anderen
Ebenen in ihrer Eigengesetzlichkeit freisetzen müßten: das
Wirtschaftliche als den politischen Rahmenbedingungen untergeordnete,
aber durchaus auch eigengesetzliche Ebene, das Kulturelle und Weltanschaulich-Religiöse
jedoch als übergeordnete Rahmenbedingungen.
Politiker sollen nicht über alles bestimmen
Solange es die spezifischen
Wirtschaftspolitiker, Kulturpolitiker, Grundwertepolitiker noch nicht
in ihren eigenen verfassungsmäßigen Rollen gibt, sind wir
auf die Mitwirkung der bisherigen «politischen» Allround-Politiker
der Parteien angewiesen. Künftige «politische Politiker»
werden sich nur mit innerer und äußerer Sicherheitspolitik,
Territorialfragen, Außenpolitik, Verkehrspolitik usw., also mit
der Gemeinwesenorganisation im engeren, machtbezogenen Sinn, zu befassen
haben.
Viele dieser Frage stehen unter kulturellen Vorgaben und müssen
sachgerecht als solche vom Kulturparlament diskutiert werden. Die gegenwärtige
Diskussion um doppelte Staatsbürgerschaft zum Beispiel ist vor
allem eine Frage der kulturellen Identität und Loyalität,
keine bloße Frage der Sicherheit und des «politischen»
Wahlrechts (das leider ein Allround-Wahlrecht für Allround-Parteipolitiker
ist).
Die gegenwärtige Auseinandersetzung läuft demgemäß
völlig schief, den eigentlichen Sachfragen unangemessen (6). Anderes
läßt sich bei dem gegenwärtigen, undifferenzier-ten
Politikbegriff leider nicht erwarten.
Die Viergliederung als erweiterte Gewaltenteilung
Es handelt sich
um nichts Geringeres als um ein erweitertes Konzept von Gewaltenteilung.
Die traditionelle, leider in unserer Verfassungs-wirklichkeit auch sehr
verwässerte, geschweige denn über den Bewußtseinsstand
der Französischen Revolution hinaus weitergedachte Gewaltenteilung,
umfaßt, je nach der Stellung der Amtsmacht zu den Gesetzen, in
reflexionslogischer Ordnung, d. h. neuer Begründung:
1. die Verwaltungs-Exekutive,
die bestehende Gesetze bloß anzuwenden hat; sie ist evidenterweise
von der folgenden Exekutive unterschieden;
2. die politische
Exekutive, die Entscheidungsvollmacht im Rahmen der Gesetze hat;
3. die Legislative,
die über Gesetze berät und sie in Kraft setzt;
4. die Judikative,
die über den Gesetzgebungsvorgang und die korrekte Anwendung der
Gesetze zu wachen hat.
Diese traditionellen
Gewalten gehören alle der politischen Ebene im engeren Sinne des
Machtsystems an. Die Viergliederung beinhaltet eine wesentlich erweiterte
Gewaltenteilung, insofern die klassischen vier (nicht bloß drei!)
Gewalten sich vervierfachen im wirtschaftlichen, politischen, kulturellen
und Grundwerte-Staat. Auf jeder dieser Ebenen sind Verwaltung, politische
Exekutive, Parlament und Judikative im Sinne der Rechts- und Gesetzgebungsüberwachung
zu unterscheiden. (Die routinemäßige Rechtsanwendung, einschließlich
die der niederen Gerichte, gehört der Verwaltungs-Exekutive an.)
Auf jeder dieser Ebenen gibt es ferner den Unterschied zwischen staatlichem
Amtshandeln und frei-gesellschaftlichem Handeln. Der funktionale Zusammenhang
der Systemebenen ist sehr einfach durch die Reflexions-Hierarchie gewährleistet.
Diese wird von selbst durch eine zirkuläre Rückkoppelung ergänzt,
insofern die übergeordneten Ebenen keine Rahmenbedingungen setzen
werden, die nicht realisierbar sind.
Für den Fall, daß es Streit zwischen den Instanzen gibt,
sind mehrere Lesungen sowie Schlichtungsverfahren vorzusehen. Der judikativen
Kontrolle der Gesetzgebungsvorgänge käme sicher eine erhöhte
Bedeutung zu.
Mehr Demokratie durch direkte Demokratie?
Es gibt heute mehrere
Organisationen, die sich für «Mehr Demokratie» im Sinne
der Formen direkter Demokratie in unserem Gemeinwesen einsetzen. (7)
Angesichts des ungeheuren, von den Berufspolitikern bisher selten und
nicht einmal bei der (beschämend dürftigen) Verfassungsrevision
nach der Wiedervereinigung anerkannten Bedarfs an Weiterentwicklung
unserer Demokratie8 kommt dieser Bewegung für mehr direkte Demokratie
in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksentscheiden große
Bedeutung zu. Denn wahrscheinlich können wir nur auf dem Wege direkt
demokratischer Abstimmungen die notwendige Weiterentwicklung unserer
Verfassung und unserer Institutionen in Richtung Viergliederung wie
überhaupt erreichen.
Parteien als Machtblöcke
Denn leider haben
sich die Parteien, gestützt auf die 5%-Klausel, noch mehr aber
auf das undifferenzierte, gedankenlose Politikverständnis, zu unerträglichen,
am Viergliederungspostulat gemessen, «vorsintflutlich» undifferenzierten
Machtblöcken entwickelt, die jede Sachlichkeit in der Diskussion
der öffentlichen Angelegenheiten vom Prinzip her unterbinden. Das
Prinzip der Viergliederung ist Sachlichkeit, das der Allround-Parteien
undifferenzierte Macht und damit Unsachlichkeit.
Wir brauchen also außerparteiliche Bewegungen, und zumal die Bewegung
für direkte Demokratie unterläuft die scheinbar verfassungsgemäßen
Privilegien der Parteien. Auf der anderen Seite reicht aber der bloß
quantitative Gesichtspunkt, der bei Volksabstimmungen zum Zuge kommt,
nicht aus.
Bekannt sind die angeblichen oder wirklichen Gefahren, die von einer
bloß quantitativen Abbildung des Mehrheitswillens ausgehen (Stichwort
Todesstrafe). Demokratie ist möglichst quantitativ umfassende und
zugleich qualifizierte Partizipation aller mündigen Bürger
an der Gestaltung des Gemeinwesens. Es muß auch eine Qualifizierung
der Willensbildung durch das repräsentative Prinzip und die mit
ihm möglicherweise verbundene Sachkompetenz gewährleistet
sein.
Die Chance der Spartendemokratie
Durch die «Spartendemokratie»
im Sinne der Viergliederung können Bürgernähe mit Sachkompetenz
weitgehend verbunden werden: schlicht durch mehrfache Stimmabgabe für
jeden der großen Sachbereiche, die Systemebenen, und die sie jeweils
repräsentierenden, für kompetent erachteten und bevorzugten
Kandidaten. Dabei ist von untergeordneter Bedeutung, ob diese verschiedenen
Abstimmungen am selben Tag oder zeitlich getrennt stattfinden. Das wäre
die Chance, die in unseren bestenfalls halbdemokratischen Institutionen
derzeit noch nicht bestehende Sach- und Bürgernähe zu gewinnen.
Es wäre, sogar unabhängig von einem zu erwartenden weltweiten
Finanzkollaps, auch die Chance, ein anderes, natur- und menschengerechteres
Geldsystem, mit parlamentarischen Mitteln durchzusetzen. Ohne demokratische
Grundlagenbesinnung hilft uns jedoch ein Börsenkrach sowenig weiter
wie die vorangegangenen Weltkriege.
Der vielfache Pfad
Auf dem Wege dahin
sollten Freiwirtschaftler selbstverständlich ihr besonderes Anliegen
vertreten, jedoch nicht mit einer der Sache schadenden Exklusivität,
als ob jedes andere (wenn auch konvergierende) Reformanliegen daneben
verschwindend unwichtig wäre. Ich kenne einen genialischen Mathematiker
und Naturwissenschaftler, der meinte allen Ernstes, wenn er gewisse
Ergebnisse publiziere, dann sei damit die Atombombe geistig abgeschafft
und eine neue Gesellschaft geschaffen.
Hier hat dieser kluge Mann einen blinden Fleck! Er bedachte nicht die
gesellschaftlichen Vermittlungsschritte für die Wirksamkeit seiner
Erkenntnisse. Obwohl die Freiwirtschaft bereits gesellschaftsnäher
ist, bedarf es auch für sie der politischen und geistigen Flankierung
auf allen Ebenen.
Ziel: qualitative Erneuerung
Es gilt, sich zu
verbünden mit all den Gruppen, die auf verschiedenen Wegen eine
durchdachte und realistische, qualitative Erneuerung unserer demokratischen
Gemeinwesen anzielen: sei es von einem spirituell und ökologischen
Denken her, sei es im Namen der «Freiheit des Geisteslebens»
und der «Bildungsfreiheit», sei es im Sinne neuer Formen
von direkter Demokratie.
Alle diese Wege konvergieren und können, ja müssen zum Erfolg
führen, während die Exklusivität eines einzigen Weges
ins Abseits der Erfolglosigkeit führen muß – weil doch
noch nicht erfaßt ist, um welch große Gesamtaufgabe es sich
handelt: um den Sprung aus dem Teufelskreis einer gedankenlos ökonomisch
dominierten, weil überhaupt gedanklich unterbelichteten Gesellschaft.
Neues Paradigma
Diesen Sprung kann
man nicht mit einer selbst ökonomistischen (vom Glauben an die
alleinseligmachende Klärung der ökonomischen Basis geleiteten)
Grundhaltung vollziehen, sondern allein mit dem Blick aufs Ganze und
in der praktischen Annäherung von mehreren Seiten. Das ist das
neue Paradigma: Im tatkräftigen Gehen auf unterschiedlichen Pfaden
das Bewußtsein eines gemeinsamen Zieles wachzuhalten. Das verleiht
wechselseitig Kraft und Mut. Keiner kann alle Pfade gleich intensiv
gehen. Daß dieser vielfache Pfad sich in verfassungssystematischer
Hinsicht in einen vierfachen bündeln läßt, darf dabei
ohne Dogmatismus hinzugefügt werden. Es handelt sich bei der Viergliederung
nicht um eine politische Sonderidee, sondern um eine geistesgeschichtlich
notwendig anstehende Aufgabe von größter Tragweite. (9) Auch
der Einsatz für die natürliche Wirtschaftsordnung muß
vom Gedanken einer wesentlichen strukturellen Weiterentwicklung der
Demokratie, d. h. einer freieren Gesellschaft, beseelt sein, um mit
vielen Bündnispartnern zum Erfolg zu führen.
1) Die weitere Untergliederung der Subsysteme, ebenfalls nach dem Reflexionsprinzip,
dient hier nur zur ungefähren Veranschaulichung. Für das Kultur-
und Grundwertesystem wird sie näher erläutert in J. Heinrichs,
Entwurf systemischer Kulturtheorie. Nachwort «Handlung als Prinzip
der Moderne» von Clemens K. Stepina, Donau-Universität Krems
1998
(ISBN 3-901806-04-0).
2) So findet sich
bereits in Helmut Creutz, Das Geldsyndrom, München 1993 das Bild
des Hauses, dessen Untergeschoß die Wirtschaft bildet (Vorwort).
3) Der Gedanke einer
«Spartendemokratie» wird mit sehr guten politologischen
Argumenten, wenn auch nicht in systemisch fundierter Weise, ähnlich
vertreten von Burkhard Wehner, Die Logik der Politik und das Elend der
Ökonomie, Darmstadt 1995.
4) Vgl. zur Kritik
der unsachgemäßen Entgegensetzung von Anthroprozentrik zu
Kosmoszentrik, Biozentrik usw.
J. Heinrichs, Ökologik, Frankfurt/M 1997; im gleichen Sinne: Jochen
Kirchhoff, Was die Erde will, B.-Gladbach 1998.
5) Dies stellt das
Hauptanliegen des «Büros für Bildungsfreiheit»
dar, z. H. Bernhard Bartmann, Postfach 16 01 17, D-01287 Dresden. Dort
kann gegen einen Betrag von 10,– DM ein 22seitiges «Manifest
für Bildungsfreiheit» angefordert werden.
6) Vgl. vom Verf.:
Gastfreundschaft der Kulturen. Multikulturelle Gesellschaft in Europa
und deutsche Identität, Essen 1994.
7) Genannt seien:
Mehr Demokratie e.V, München / Zeitschrift für Direkte Demokratie,
Fax 089 / 8 21 11 76 sowie Stiftung Mitarbeit, Bonn, Fax 0228/604 24
22, die ein zentrales Treffen zu «50 Jahre Grundgesetz»
in Berlin vorbereiten. Ferner: Bündnis für Volksabstimmung,
Berlin Fax 030 / 78 70 34 16.
8) Einer der wenigen
Autoren, die Bewußtsein dafür zeigen, daß demokratische
Verfassungen ständig der Weiterentwicklung und somit einer «Öffnungsklausel»
bedürfen, ist Burkhard Wehner, Staat auf Bewährung. Über
den Umgang mit einer erstarrten politischen Ordnung, Darmstadt 1993.
9) Hierin lag Rudolf
Steiner mit seiner eher intuitiven Rede von «Dreigliederung»
als Inbegriff der sozialen Frage – etwa gleichzeitig mit Gesells
«Natürlicher Wirtschaftsordnung» völlig richtig,
wenngleich seine Idee in dieser Form von den Sozialwissenschaften kaum
aufgegriffen werden konnte. Vgl. Rudolf Steiner. Soziale Zukunft (Vorträge
von 1919), Dornach 1981, Gesamtausgabe Nr. 631; ders., Zur Dreigliederung
des sozialen Organismus. Gesammelte Aufsätze 1919-1921. Stuttgart
o. J. – Den Titel «Viergliederung» benutze ich, um
die Konvergenz mit Steiners Idee anzuzeigen. Der Sache nach handelt
es sich nicht um eine nachträgliche Erweiterung dieser Idee, sondern
um einen davon unabhängigen handlungssystemtheoreti-schen Zugang,
vgl.: Reflexion als soziales System. Zu einer Reflexions-Systemtheorie
der Gesellschaft, Bonn 1976; Freiheit – Sozialismus – Christentum,
Bonn 1978.